Mit den finanziellen Mitteln der Mitmachkinder sollen individuelle Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen in außerschulischen Bereichen, wie Sport, Musik, Kultur u. a. erschlossen werden. Ziel ist es, die nachhaltige Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu stärken; die konkrete Aktivität oder Maßnahme ist das Mittel dazu.
Anträge an die Stiftung können hauptberufliche Fachkräfte stellen, die eine soziale oder pädagogische Lehr-, Beratungs- oder Betreuungsaufgabe in Bezug auf das Kind wahrnehmen, insbesondere Lehrkräfte an Schulen, sowie sozialpädgogische Fachkräfte an Schulen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Familienbildungsstätten, beim Kommunalen Sozialen Dienst oder in anerkannten Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege.
Gefördert werden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivitäten und Maßnahmen außerhalb von Schule und Kindertagesbetreuung, die wegen zu geringer materieller Mittel der Familie nicht aufgebracht werden können.
Dabei geht es insbesondere um sportliche, musikalische oder kreative Maßnahmen. Nachhilfe kann bei Bedarf gefördert werden, wenn damit ein besserer Abschluss und/oder ein Wechsel auf eine höhere Schulform zu erreichen ist..
Wenn das Kind einen Anspruch auf BuT-Mittel hat und diese noch nicht anderweitig genutzt werden, sind die BuT-Mittel auf jeden Fall einzusetzen. Erst nach der Ausschöpfung des Anspruchs aus dem But-Paket (max. 180 Euro im Jahr) können Leistungen von der Stiftung in Anspruch genommen werden.
Über die Anträge entscheidet eine Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Geschäftsstelle der Kommunalen Stiftungen, des Sozialamtes, des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien sowie des Amtes für Schule und Weiterbildung.