Das Institutionelle Schutzkonzept

Die Stiftung Bürgerwaisenhaus sieht sich in der Verantwortung, die Patenkinder im Patenprogramm vor Grenzüberschreitungen, körperlichen und seelischen Misshandlungen sowie sexuellen Übergriffen zu schützen. Ferner gilt es, die Rechte der Patenkinder zu achten und einzuhalten. Der Umgang ist stets geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Abhängigkeiten dürfen nicht ausgenutzt werden. 

Um diese Ziele einzuhalten, wurde ein trägerinternes Schutzkonzept mit einem Verhaltenskodex entwickelt. Die Zustimmung der Ehrenamtlichen zu den internen Verfahrensabläufen und Vorgaben ist Voraussetzung für ihre Tätigkeit, ebenso die Vorlage eines erweiterten polizeilichen Führungszeugnisses. Verstöße gegen das Schutzkonzept können strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Alle Ehrenamtlichen werden durch die Projektkoordination sorgfältig ausgewählt und auf ihre Rolle vorbereitet. Es gibt interne Verfahrensabläufe, die allen Beteiligten vorliegen, um so Handlungssicherheit zu schaffen. 

Die Patenkinder kennen ihre Rechte im Programm und die im Verhaltenskodex festgelegten Vorgaben. Ihre Meinung und Kritik ist zentral für die Ausgestaltung der Patenschaft. 

 

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Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!