Mit den finanziellen Mitteln der Mitmachkinder sollen individuelle Fördermöglichkeiten für Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen in außerschulischen Bereichen, wie Sport, Musik, Kultur u. a. erschlossen werden. Ziel ist es, die nachhaltige Persönlichkeitsentwicklung des Kindes zu stärken; die konkrete Aktivität oder Maßnahme ist das Mittel dazu.
Anträge an die Stiftung können hauptberufliche Fachkräfte stellen, die eine soziale oder pädagogische Lehr-, Beratungs- oder Betreuungsaufgabe in Bezug auf das Kind wahrnehmen, insbesondere Lehrkräfte an Schulen, sowie sozialpädgogische Fachkräfte an Schulen, in Kinder- und Jugendeinrichtungen, in Familienbildungsstätten, beim Kommunalen Sozialen Dienst oder in anerkannten Beratungsstellen der freien Wohlfahrtspflege.
Gefördert werden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivitäten und Maßnahmen außerhalb von Schule, die wegen zu geringer materieller Mittel der Familie nicht aufgebracht werden können.
Dabei geht es insbesondere um sportliche, musikalische oder kreative Maßnahmen. Übernommen werden können beispielsweise Vereinsbeiträge, Entgelte für Sport-, Musik und Kreativkurse, Leihgebühren für Instrumente oder Gegenstände und Bekleidung, die für die Aktivität unverzichtbar sind.
Die Förderhöhe sollte im Regelfall einen Betrag von 600,- pro Jahr nicht überschreiten.
Das staatliche "Bildungs- und Teilhabepaket" (BuT) unterstützt Aktivitäten von Kindern im sozialen und kulturellen Bereich mit monatlich 15 Euro. Wenn das Kind einen Anspruch auf BuT-Mittel hat und diese noch nicht anderweitig genutzt werden, sind diese BuT-Mittel auf jeden Fall einzusetzen. Erst nach der Ausschöpfung des Anspruchs aus dem But-Paket (max. 180 Euro im Jahr) können Leistungen von der Stiftung in Anspruch genommen werden.