Hier finden Sie alle nötigen Anträge und Formulare
Einen Förderantrag stellen

Ob Musikunterricht, Sportangebot oder Kunstkurs - als Fachkraft im pädagogischen oder sozialen Bereich können Sie die Förderung eines Kindes beantragen. Es können nur Kinder aus Münster gefördert werden. Das Kind sollte zum Zeitpunkt der Antragstellung das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Gefördert werden Kosten im unmittelbaren Zusammenhang mit Aktivitäten und Maßnahmen außerhalb von Schule und Kindertagesbetreuung, die wegen zu geringer materieller Mittel der Familie nicht aufgebracht werden können.
Anträge können ausschließlich von Personen gestellt werden, die als hauptberufliche Fachkräfte in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in Beratungsstellen arbeiten oder Beschäftigte, die in einem sozialen Beratungs- bzw. Betreuungszusammenhang mit dem Kind und dessen Familie stehen.
Kinder, Eltern oder Erziehungsberechtigte selbst sind nicht antragsberechtigt.
Angaben zur finanziellen Situation
Verwendungsnachweis

Nach Beendigung einer Maßnahme muss ein Verwendungsnachweis erbracht werden. Dieser wird von der Person ausgefüllt, die den Antrag gestellt hat. Damit wird überprüft, ob die Maßnahme beim Kind/Jugendlichen greift und ob die fachliche Prognose /Erfolgsaussicht für die Persönlichkeitsentwicklung des Kindes erfolgreich war. Gerne kann auch eine Zeichnung oder auch ein paar Sätze des Kindes beigefügt darüber werden, wie die Maßnahme gefallen hat.